Dienstag, 30. Dezember 2008
|
Dummschwätzer nicht zwangsläufig strafbar
Interessante Kiste :
"Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Wann ist ein Schimpfwort eine Beleidigung? Das Verfassungsgericht überrascht mit einer so simplen wie weitreichenden Begründung: Inhalt und Anlass sind entscheidend - wer \"Dummschwätzer\" sagt, kann straffrei davonkommen. Ein erstaunliches Plädoyer für die Redefreiheit.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Recht zum verbalen Gegenschlag
Karlsruhe - Das Timing ist nahezu perfekt: Am Neujahrstag läuft im Fernsehen die Hollywood-Komödie mit dem deutschen Titel \"Der Dummschwätzer\", zwei Tage zuvor gab das Bundesverfassungsgericht dem abschätzigen Etikett seinen höchstrichterlichen Segen: Jemanden, der dumm daherredet, als \"Dummschwätzer\" zu titulieren, ist nicht zwingend strafbar - es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an (1 BvR 1318/07). Dieser Beschluss ist nur scheinbar trivial; bei näherer Betrachtung stellt er ein erstaunliches Plädoyer für die Redefreiheit dar.
Anlass für die Entscheidung unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier war ein Wortwechsel im Dortmunder Stadtrat vor gut drei Jahren.
Hier der Rest des Artikels von Spiegel-Online
Revierwolf um 18:11:49
| Kategorie: Blogs | Sichtbar: Öffentlich
|
1 Kommentar
|
|
|
Mo | Di | Mi |
Do | Fr | Sa |
So |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
6 |
7 |
8 |
9 |
10 |
11 |
12 |
13 |
14 |
15 |
16 |
17 |
18 |
19 |
20 |
21 |
22 |
23 |
24 |
25 |
26 |
27 |
28 |
29 |
30 |
31 |
|
|
|
|
<< Dezember 2008 >> |
|