Dienstag, 30. Dezember 2008
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Dummschwätzer nicht zwangsläufig strafbar
Interessante Kiste :
"Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein
Von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Wann ist ein Schimpfwort eine Beleidigung? Das Verfassungsgericht überrascht mit einer so simplen wie weitreichenden Begründung: Inhalt und Anlass sind entscheidend - wer \"Dummschwätzer\" sagt, kann straffrei davonkommen. Ein erstaunliches Plädoyer für die Redefreiheit.
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Recht zum verbalen Gegenschlag
Karlsruhe - Das Timing ist nahezu perfekt: Am Neujahrstag läuft im Fernsehen die Hollywood-Komödie mit dem deutschen Titel \"Der Dummschwätzer\", zwei Tage zuvor gab das Bundesverfassungsgericht dem abschätzigen Etikett seinen höchstrichterlichen Segen: Jemanden, der dumm daherredet, als \"Dummschwätzer\" zu titulieren, ist nicht zwingend strafbar - es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an (1 BvR 1318/07). Dieser Beschluss ist nur scheinbar trivial; bei näherer Betrachtung stellt er ein erstaunliches Plädoyer für die Redefreiheit dar.
Anlass für die Entscheidung unter Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier war ein Wortwechsel im Dortmunder Stadtrat vor gut drei Jahren.
Hier der Rest des Artikels von Spiegel-Online
Revierwolf um 18:11:49
| Kategorie: Blogs | Sichtbar: Öffentlich
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1 Kommentar
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Ham ja sonst nix zu tun...
GabbaGandalf am 30.12.2008 um 18:14:27
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